Neue gesetzliche Anforderungen an Onlineshops
Zum 1. August tritt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft, die alle Betreiber von Onlineshops betrifft. Wer an Endverbraucher verkauft, muss den Bestellvorgang jetzt so gestalten, dass einem Besucher unmissverständlich klar gemacht wird, dass er im Begriff ist, Geld auszugeben. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist die Buttonbeschriftung "Bestellung absenden", wie Pixtacy sie derzeit verwendet, dafür nicht ausreichend.
Über Sinn und Unsinn dieser Regelung kann man geteilter Meinung sein (kann man das wirklich?), aber sie hat nun einmal das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das heißt, wenn Sie die neuen Anforderungen nicht umsetzen, laufen Sie Gefahr vom Abmahnanwalt Ihres Vertrauens zur Kasse gebeten zu werden — wogegen es leider noch immer kein Gesetz gibt. Damit das nicht geschieht, habe ich gerade ein Update veröffentlicht (Version 2.5.3), das unter anderem eine geänderte Beschriftung des Bestellbuttons mit sich bringt.
Um dem neuen Gesetz genüge zu tun, müssen Sie aber nicht unbedingt ein komplettes Update installieren. Sie können auch einfach die Buttonbeschriftung in der Pixtacy-Sprachdatei ändern, wie es in diesem Artikel beschrieben ist.
Falls Sie ohnehin schon eine eigene Buttonbeschriftung verwenden, sollten Sie prüfen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Verband Druck und Medien NRW hat eine gute Zusammenfassung zu diesem Thema veröffentlicht, und für alle, die es noch detaillierter mögen, gibt es bei der Trusted Shops GmbH ein ausführliches Whitepaper.
Ist Ihr Shop datenschutzkonform?
Wo wir gerade bei gesetzlichen Anforderungen sind: Es taucht immer wieder die Frage auf, ob der Einsatz von Google Analytics mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar ist bzw. was man als Shopbetreiber beachten muss, wenn man dieses Statistikwerkzeug einsetzt. Einen guten Fachbeitrag zu diesem Thema finden Sie bei datenschutzbeauftragter-info.de. Die Lektüre ist in jedem Fall empfehlenswert – ob Sie den Autoren dann wirklich in allen Punkten folgen, können Sie sich anschließend immer noch überlegen.
Ist Ihr Shop schon bei Wer-hat-Fotos.net gelistet?
Wenn Sie Stockfotos anbieten und sich noch nicht bei Wer-hat-Fotos.net registriert haben, sollten Sie das jetzt nachholen. Die Bildsuchmaschine bietet inzwischen Zugriff auf über 80.000 Bilder:
Schön wäre es, wenn wir bis zur Photokina im September die 100.000er-Marke überschritten hätten, um dann mit einem eindrucksvollen Angebot an die Bildeinkäufer in Verlagen, Redaktionen und Agenturen herantreten zu können.
Die Registrierung bei Wer-hat-Fotos.net ist einfach und kostenlos. Werfen Sie vorher am besten einen Blick in dieses Handbuch, um die technischen Voraussetzungen abzuklären.
Umlautprobleme bei der Bildsuche
Leider hat sich in die vorletzte Pixtacy-Version (2.5.1) ein Fehler eingeschlichen, der dazu führte, dass beim Importieren oder Aktualisieren von Bildern, die IPTC-Felder mit fehlerhaften Umlauten in die Datenbank übernommen wurden. Dieser Fehler ist allerdings nicht offensichtlich, da Bildnamen, Beschreibungen und Stichwörter weiterhin korrekt am Bildschirm angezeigt werden. Erst bei einer Bildsuche stellt man fest, dass die betroffenen Bilder nicht gefunden werden, wenn im Suchwort ein Umlaut vorkommt.
Wenn Sie von dem Problem betroffen sind, genügt es nicht, dass Sie das jüngste Pixtacy-Update installieren, um es zu beheben. Sie müssen zusätzlich bei den betroffenen Bilderserien die IPTC-Daten noch einmal neu aus den Bilddateien auslesen lassen. Klicken Sie dazu jeweils rechts im gelb hinterlegten Kasten auf "Bilder aktualisieren", wählen Sie dann die Option "IPTC-Daten stets erneuern", und klicken Sie auf "Aktualisierung starten". Das war's.
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Aktualisierung alle Änderungen, die Sie in Pixtacy nachträglich an den Bildtexten vorgenommen haben, verlorengehen. Falls dies eine größere Zahl von Bildern betrifft, ist es womöglich weniger Arbeit, wenn Sie die Umlautfehler manuell beseitigen. Klicken Sie dazu bei den jeweiligen Bildern auf »Bearbeiten«, und korrigieren Sie einfach die falschen Schreibweisen.
In jedem Fall sollten Sie, wenn Sie Pixtacy 2.5.1 im Einsatz haben, das jüngste Update installieren. Wie Sie Ihre Versionsnummer herausfinden, beschreibt dieser Artikel.
Herzliche Grüße,
Ihr Martin Wandelt